Im Kellergeschoss eines Einfamilienhauses kam es zu einem Gasgeruch im Bereich der Heizungsanlage. Vor dem Eintreffen der ersten Kräfte wurde der Gashaupthahn durch die Bewohner zugedreht und der Bereich natürlich gelüftet. Ein Trupp unter schwerem Atemschutz ging zu Erkundung vor. Dieser konnte jedoch keine ungewöhnlichen Messergebnisse feststellen. Mit Hilfe des städtischen Energieversorgers konnte eine Unrichtigkeit an einer Gas führenden Armatur festgestellt werden und die Anlage wurde außer Betrieb genommen.
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