03 - 12 - 2024

Ausbildung


, zum Thema: Feuerwehr-Dienstvorschriften

1. Einführung
Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) regeln die Tätigkeiten der Feuerwehr in Deutschland. Sie sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen. Sie dienen zum einem, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen zum anderen den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Feuerwehr.

2. Änderungen in den letzten Jahren
Im Bereich der Feuerwehr-Dienstvorschriften hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Neben der Zusammenführung der beiden FwDVs (1.1 -Grundtätigkeiten im Löscheinsatz- und 1.2 -Grundtätigkeiten im Hilfeleistungseinsatz-) zur FwDV 1 -Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz-, hat vor allen die Einführung der neuen FwDV 3 -Einheiten im Löscheinsatz- (Stand:2005), die die alte FwDV 3 -Die Staffel im Löscheinsatz-, die FwDV 4 -Die Gruppe im Löscheinsatz- und die FwDV 5 -Der Zug im Löscheinsatz- ersetzte, für Änderung im Einsatz- und Übungsdienst gesorgt.  Nun wurde die FwDV 3 um den Teil Hilfeleistung erweitert und heisst nun: FwDV 3 - Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz- (Stand: 2008) Die FwDV 13.1 -Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz- wurde zurückgezogen.

3. Gültige FwDVs in NRW (Stand: 08/2008):

FwDV 1 -Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz-
FwDV 2 -Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren-
FwDV 3 -Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz-
FwDV 7 -Atemschutz-
FwDV 8 -Tauchen-
FwDV 10 -Die tragbaren Leitern-
FwDV 100 -Führung und Leitung im Einsatz-
FwDV 500 -Einheiten im ABC-Einsatz-


Quellenangaben:
Wikipedia  (http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwehr-Dienstvorschrift)
IdF Münster (http://www.idf.nrw.de/service/dl_fwdv.php)
FF Rulle (http://www.feuerwehr-rulle.de/feuerwehr-ausbildung/feuerwehrdienstvorschrift-3.html)