19 - 03 - 2024

 Unterstützungseinheit

 

Auszug aus dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)

§ 9
Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr

(2) Einer Freiwilligen Feuerwehr können auch Personen angehören, die freiwillig und ehrenamtlich zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr nach diesem Gesetz auf andere Weise als durch die Mitwirkung im Einsatzdienst beitragen. Absatz 1 findet entsprechende Anwendung.

 

 

Anzahl: 3 / Stand: 29.10.23

 

Name

Funktion

Kenntnisse

Bild

Joachim Klein


Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

- Psychosoziale Unterstützung (PSU)

- Ausbildung

- Gebäudemanagement 

 

Feuerwehrtechnische Ausbildung:

 

Brandoberinspektor

Name

Funktion

Kenntnisse

Bild

Michael Huberg

 

- stellv. Jugendwart 

Feuerwehrtechnische Ausbildung:

 

Unterbrandmeister

Name

Funktion

Kenntnisse

Bild

Christin Küppers-Valk 

- Festausschuss

- stellv. Jugendwärtin

Feuerwehrtechnische Ausbildung:

 

Feuerwehrfrau

Datenschutz & Cookies: Diese Website verwendet Cookies zur Bereitstellung der Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.