Unterstützungseinheit
Auszug aus dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
§ 9
Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
(2) Einer Freiwilligen Feuerwehr können auch Personen angehören, die freiwillig und ehrenamtlich zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr nach diesem Gesetz auf andere Weise als durch die Mitwirkung im Einsatzdienst beitragen. Absatz 1 findet entsprechende Anwendung.
Anzahl: 5 / Stand: 16.11.24
Name |
Funktion |
Kenntnisse |
Bild |
Joachim Klein |
- Psychosoziale Unterstützung (PSU) - Ausbildung - Gebäudemanagement
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Feuerwehrtechnische Ausbildung:
Brandoberinspektor |
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Name |
Funktion |
Kenntnisse |
Bild |
Michael Huberg
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- stellv. Jugendwart |
Feuerwehrtechnische Ausbildung:
Unterbrandmeister |
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Name |
Funktion |
Kenntnisse |
Bild |
Christin Küppers-Valk |
- Festausschuss - stellv. Jugendwärtin |
Feuerwehrtechnische Ausbildung:
Feuerwehrfrau |
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Name |
Funktion |
Kenntnisse |
Bild |
Sophie Ehm |
- Jugendbetreuerin |
Feuerwehrtechnische Ausbildung:
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Name |
Funktion |
Kenntnisse |
Bild |
Jürgen Weller |
- |
Feuerwehrtechnische Ausbildung:
Hauptfeuerwehrmann |