21 - 11 - 2024


 

Muss man ausgerechnet bei Nacht mit Martinshorn( Sondersignal )zum Einsatz fahren ?

 

In Ihrem Wohnumfeld herrscht herrliche Ruhe; es ist halb vier Nachts und Sie schlafen tief und fest. Das ist auch gut so, da Sie am nächsten Morgen wieder fit sein müssen, um die Anstrengungen des Tages gut zu meistern.

Plötzlich werden Sie durch ein enorm lautes Geräusch aus dem Schlafgerissen. Sie hören ein „Martinshorn“ da Ihre örtliche Feuerwehr unterwegs ist. Sie denken: „typisch Feuerwehr - die müssen auch noch mitten in der Nacht so einen Krach machen!“

In irgendeinem Gebäude hat eine automatische Brandmeldeanlage ausgelöst und sofort die Feuerwehr alarmiert. Wie so oft bei Brandmeldeanlagen stellt sich jedoch heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelt. Und so muss die Feuerwehr wieder unverrichteter Dinge einrücken.

Am nächsten Morgen treffen Sie Ihren Nachbarn beim Zeitung- oder Brötchen holen und stellen Sie sich vielleicht gemeinsam die Frage, ob es wirklich notwendig war, dass die Feuerwehr mitten in der Nachtmit eingeschaltetem Martinshorn unterwegs war. Doch diese emotional geprägte Diskussion ist unbegründet. Die Straßenverkehrsordnung beinhaltet eine klare Regelung, in der die Nutzung von so genannten Sonder- und Wegerechten im Straßenverkehr eindeutig festlegt ist.Denken Sie bitte auch vor allem daran, dass kein Fahrzeug einer Rettungsorganisation ohne triftigen Grund, nur aus einer Laune heraus, mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist. Vielmehr sind sie eventuell zu Personen auf dem Weg, die sich in diesem Moment in einer für Leib und Leben bedrohlichen Situation befinden und auf fremde Hilfe dringend angewiesen sind. Man sollte aber auch bedenken, dass man sich selber einmal sich in solch einer Situation befinden kann und für schnelle Hilfe dankbar ist.

Gerade nachts mit einem relativ geringen Verkehrsaufkommen rechnet niemand wirklich mit schnell fahrenden Einsatzfahrzeugen; oftmals sind die Menschen in der Nacht nicht so Aufnahmefähig wie sonst und nehmen ihre direkte Umwelt erst im letzten Moment wahr. Für die Einsatzkräfte von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei stellt dieses Verhalten immer wieder ein Problem dar. Folglich ist das Martinshorn in einigen Situationen unerlässlich.*)

Wir bauen deshalb auf Ihr Verständnis, wenn das nächste Mal ein Rettungsfahrzeug mit Sondersignal durch Ihre Wohnstraße fährt und Sie in Ihrem wohlverdienten Schlaf stört.

Sie haben ja die Möglichkeit, sich wieder bequem in Ihrem Bett umzudrehen und weiterzuschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten ebenfalls noch in ihren Betten lagen um Kräfte für den nächsten Morgen anstehenden Arbeitstag zu sammeln, sie haben eventuell die nächsten Stunden keine Gelegenheit mehr zu Schlafen und müssen am nächsten Morgen ebenso zur Arbeit wie Sie.

Wenn Sie sich selber einmal in einer Situation befinden sollten, in der Sie auf die Hilfe der Feuerwehr angewiesen sind, werden Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar sein. Und dann wäre esfür Sie auch eher nebensächlich, ob Nachbarn oder andere Bürger vielleicht durch die anrückende Feuerwehr geweckt würden.

 

*) Der § 35 der Straßenverkehrsordnung regelt die Sonderrechte.1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist

 

*) Durch dem § 38 der Straßenverkehrsordnung ist deutlich dargestellt, dass die Feuerwehr gesetzlich verpflichtet, Blaulicht und  Martinshorn zugleich einzusetzen, wenn sie das Wegerecht in Anspruch nehmen will. Ein Fahrer eines Einsatzfahrzeuges handelt somit fahrlässig, wenn er bei einer Fahrt mit Blaulicht kein Martinshorn verwendet. Kommt es zu einem Schadensfall kann der Fahrer in Regress genommen werden.

 

Vielleicht haben Sie jetzt etwas mehr Verständnis für

Ihre Freiw.- Feuerwehr

 

Quelle: Straßenverkehrsordnung (STVO)

 

Verfasser: BI Helmut Holtackers Feuerwehr Krefeld – Löschzug Hüls

Freiw.- Feuerwehr Borkum